ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Sendet/übergibt die Vertragspartnerin ( = die Nutzerin des Trainingsangebots) via Buchungsformular ihre Buchung eines Trainingsangebots und bestätigt das Unternehmen  Katja-Workout diese Buchung per Email mit einer Buchungsbestätigung, kommt zwischen diesen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Der Vertrag bezieht sich auf das in der Buchungsbestätigung beschriebene Trainingsangebot. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Email, mit der die Buchungsbestätigung versendet wurde, und endet am Ende des Trainingsangebots, dessen Termine in der Buchungsbestätigung vermerkt sind. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 


 

§1 Geltung des Trainingsangebots
Das Trainingsangebot von Katja-Workout ist ein präventives Fitness- und Gesundheitsangebot, es werden keine Krankheiten oder sonstige Schädigungen behandelt. Im Rahmen des Trainings werden Informationen vermittelt, wie man durch gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag gesundheitlichen Schäden vorbeugen kann. Zudem beinhaltet das Angebot körperliches Training zur Kräftigung, Beweglichmachung und Entspannung des Bewegungsapparats im Sinne eines präventiven, moderaten Trainings. Das Training ersetzt nicht die ärztlich verordnete individuelle Therapie bei körperlichen Beschwerden. Die genauen Termine bzw. Zeitangaben sowie die konkreten Inhalte der gebuchten Kursreihe sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

 

§2 Vertragsinhalt
Katja-Workout verpflichtet sich, an den in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen das Trainingsangebot durchzuführen. Der Veranstaltungsort sowie die Inhalte des Trainingsangebots sind in der Buchungsbestätigung skizziert.

 

Kosten: Die Kosten sowie die in diesem Betrag enthaltenen Leistungen sind der zugehörigen Rechnung zu entnehmen, die per Email zugesendet wird.

 

Zahlungsmodalitäten: Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die im Buchungsformular vereinbarte Vergütung zu leisten, sie verpflichtet sich außerdem, die in der Rechnung vermerkte Zahlungsweise sowie das terminliche Zahlungsziel einzuhalten. Außerordentliche Zahlungsmodalitäten müssen mit Katja-Workout schriftlich vereinbart werden.

 

Gerät die Vertragspartnerin mit der Zahlung in Verzug, wird die Vertragspartnerin einmal per Email kostenfrei an die Zahlung erinnert. Bleibt die Vertragspartnerin weiter mit der Zahlung im Rückstand, wird sie vom Trainingsangebot ausgeschlossen. Die Teilnahme am Trainingsangebot ist nur möglich, wenn die Zahlung der vereinbarten Gebühren erfolgt ist.

 

Krankenkassenbezuschussung: Einzelne Kursreihen können ggf. von der Krankenkasse der Vertragspartnerin bezuschusst werden. Die Entscheidung über die Bezuschussung bzw. die Höhe der Bezuschussung trifft die jeweilige Krankenkasse, Katja-Workout ist bemüht, die Vertragspartnerin hinsichtlich der Bezuschussung zu unterstützen, jedoch hat sie auf die Entscheidung der Krankenkasse keinen direkten Einfluss.

 

§3 Widerrufsrecht/Kündigung des Vertrags
Eine Kündigung muss die Vertragspartnerin in Textform per Email oder per Post an Katja-Workout melden. Die Vertragspartnerin darf bis 2 Wochen vor dem Beginn des gebuchten Trainingsangebots ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. In diesem Fall entstehen der Vertragspartnerin keine Kosten bzw. es wird die bis dahin gezahlte Vergütung in voller Höhe von Katja-Workout  auf das Konto der Vertragspartnerin zurück überwiesen. Kündigt die Vertragspartnerin kurzfristiger als 2 Wochen vor Beginn des Trainingsangebots, muss die Vertragspartnerin 20% der Gebühren als Stornierungsgebühr bezahlen. Bei einer Kündigung innerhalb der letzten 3 Tage vor Beginn des Trainingsangebots ist die gesamte Kursgebühr fällig.

 

Im Falle einer Kündigung wird Katja-Workout  die Zahlung wie o.a. zurück überweisen. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, keine Stornierung der Bank-Lastschrift vorzunehmen, falls sie dies doch tut, wird sie die Stornierungsgebühren der Bank übernehmen.

 

§4 Nicht-Erscheinen beim Trainingsangebot
Kann die Vertragspartnerin aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zu einem Termin des Trainingsangebots erscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Gebühren. Im Sinne der Kundenzufriedenheit wird Katja-Workout versuchen, das Nachholen eines versäumten Termins zu ermöglichen, ein Anspruch auf Nachholung eines oder mehrerer Termine besteht nicht.

 

§5 Ausfall und Absage des Trainingsangebots durch den Veranstalter
Katja-Workout behält sich vor, ein Trainingsangebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen, in diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren, für die keine Leistungen erbracht wurden, ohne Abzug zurückerstattet. Katja-Workout behält sich vor, einzelne Termine aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen bzw. zu verschieben. Dies wird nur im äußersten Notfall geschehen. Hat die Vertragspartnerin zum Zeitpunkt des Ersatztermins keine Zeit, wird Katja-Workout die bis dahin von der Vertragspartnerin gezahlten Beträge anteilig zurück überweisen. Darüber hinaus lehnt Verena Wiechers Schadensersatzansprüche aufgrund von Ausfall/Absage eines Trainingsangebots bzw. einzelner Termine.

 

§7 Schlussbestimmngen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

 

§8 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, liegt der Gerichtsstand in Mainz.

 

Stand der AGB: 05/2018